Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma La Squadra GmbH
1. Allgemeines: Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Geschäfte zwischen der La Squadra GmbH, im Folgenden LS genannt und ihren Kunden, im Folgenden Kd genannt. Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner der im Folgenden angeführten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Rechte des Kd aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Geschäfte zwischen dem Kd und der LS kommen erst durch die schriftliche Bestätigung des Geschäftes durch die LS zustande. Die Mitarbeiter der LS sind nicht berechtigt, mündliche Zusagen zu machen und Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt des schriftlich zustande gekommenen Vertrages hinausgehen. Sämtliche Entwürfe und Pläne bleiben Eigentum der LS und dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung verwendet werden.
2. Preise: Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, durchwegs ab Lager Reichersdorf ( FOB ), ausschließlich Versicherung, ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung hat, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit unserem Verkauf getroffen wurde, im Voraus cash oder per Banküberweisung bei Lieferbereitschaft netto, netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die LS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleibt hievon unberührt. Zahlungen dürfen nur auf die auf den verwendeten Geschäftspapieren angegebenen Bankkonten und an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht geleistet werden. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Falls Teilzahlungen vereinbart wurden, wird sofort der Gesamtbetrag dieser und aller anderen Rechnungen fällig, wenn eine Teilzahlung nicht termingerecht einlangt. Die Übernahme von Wechsel oder Scheck erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Abrechnungen gelten unter Vorbehalt des Irrtums.
4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Abdeckung aller Verbindlichkeiten des Kd Eigentum der LS, dies auch für den Fall der Bearbeitung oder Verarbeitung durch den Kd. Für den Fall der Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren gilt die Kaufpreisforderung des Kd gegenüber seinem Kunden als an die LS abgetreten. Über Verlangen der LS ist der Kd verpflichtet, auf den von ihm verwendeten Rechnungsformularen einen entsprechenden Zessionsvermerk vorzunehmen. Der Kd ist zur sachgemäßen Lagerung bzw. Aufbewahrung und Versicherung gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Dies gilt auch für Waren, die in Konsignation geliefert werden. Der Kd verpflichtet sich im Versicherungsfall seine gegen die Versicherung bestehenden Ansprüche hinsichtlich der vom Eigentumsvorbehalt umfassten Waren an die LS abzutreten. Der Käufer ist verpflichtet für die Dauer des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes das Eigentumsrecht der LS an den vom Eigentumsvorbehalt umfassten Waren entsprechend ersichtlich zu machen. Jede Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit schriftlicher Zustimmung der LS zulässig. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung ist der Kd zur sofortigen Anzeige dieses Vorganges an die LS verpflichtet. Kommt der Kd seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, ist die LS berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände auf Kosten sowie ohne Wissen und Einvernehmen des Kd zurückzuholen und sich zu diesem Zweck auf angemessene Weise Zutritt zu ihrem Eigentum zu verschaffen. Der Kd erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Besitzstörungsansprüche.
5. Lieferzeiten: Angaben über Lieferzeiten machen wir nach bestem Gewissen, jedoch können diese nur annähernd und stets unverbindlich erfolgen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können wir nur übernehmen, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verschuldet wurden. Der Rücktritt des Kd wegen verspäteter Lieferung ist nur möglich, wenn der LS erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Wird die Ware vom Kd verspätet übernommen, so sind wir berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, wir haften, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden.
6. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen: Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Da wir die Komponenten wie Verdichter, Verflüssiger, Verdampfer, Schütze, Elektromotoren etc.. für unsere Produkte zukaufen und die Handelswaren nicht selbst erzeugen, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Kd dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von der LS unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung durch den Erzeuger oder Beschaffung der Waren ergeben. Insbesondere haften wir nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen infolge höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, politischer Auseinandersetzungen, extremer Witterungsbedingungen. Wenn der Kd in Annahmeverzug kommt, sind wir berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen oder an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern. Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten im Falle des Annahmeverzuges des Kd sowie dann, wenn Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kd betreffen, eine wesentliche Änderung erfahren oder diese Umstände uns erst nach Vertragsabschluss bekanntgeworden sind. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kd und hierauf begründetem Rücktritt durch uns sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Kd sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung oder 25 Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.
7. Werbematerial: Abbildungen und Beschreibungen unserer Waren in unseren Druckschriften sind nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen an den Maschinen und an den Teilen sind möglich, wobei wir stets bemüht sind, Verbesserungen vorzunehmen. Das Prospektmaterial der Handelswaren wird von der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt und inhaltlich bestimmt. Wir haften daher nicht für allfällige Ansprüche aus der Verwendung unserer und fremder Werbematerialien. Abweichungen von den Abbildungen sowie von angegebenen Maßen und Gewichten bleiben vorbehalten.
8. Beanstandung von Mängeln: Erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übernahme zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos übernommen. Sollte der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist die Rüge unverzüglich durchzuführen. Ebenso sind allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sofort bei Übernahme zu rügen, andernfalls die gelieferte Stückzahl anerkannt wird. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Übernahme, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist gehen alle Gefahren auf den Kd über.
9. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung: Für das Material der gelieferten Gegenstände leistet LS für 1 Jahr, vom Tage der Lieferung angerechnet, Gewähr. Federn, Gummi, Glasbruch fällt nicht in diese Gewähr. Sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere allfällige Preisminderungsansprüche werden einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kd verpflichtet sich, ausgetauschte Teile porto-und frachtfrei an die LS zu übermitteln. Jeglicher Gewährleistungsanspruch gilt für fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, natürliche Abnutzung, fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder elektrische Einflüsse ausgeschlossen. Jeglicher Gewährleistungsanspruch gilt für den Fall ausgeschlossen, dass Reparaturen oder sonstige Veränderungen durch den Kd oder Dritte vorgenommen wurden, sowie für den Fall, dass die Betriebsanleitung des Herstellers nicht befolgt wurde. Lehnt der Kd die von uns als erforderlich erachteten Reparatur-/Austauschmaßnahmen ab, gelten weitere Gewährleistungsansprüche ab diesem Zeitpunkt hiermit als ausgeschlossen. Eine Garantie wird, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, nicht gewährt. Sollte eine Garantie der Herstellerfirma ( für Handelsprodukte ) vorliegen und von der La Squadra GmbH an den Kd weitergegeben werden, sind allfällige Ansprüche aus der Garantie direkt an den Hersteller zu richten. Eine Haftung der LS aus der Garantie besteht nicht. Für den Fall, dass sich Beanstandungen als ungerechtfertigt erweisen, ist der Kd verpflichtet der LS alle daraus entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Schadenersatzpflicht der LS wird für Schäden aus vorsätzlichem oder grob verschuldetem Verhalten beschränkt. Eine Haftung der LS für allfällige beim Kd oder Dritten eintretende Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
10. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen: Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur in Schriftform wirksam und jeweils nur für jenes Geschäft gültig, für welches die Anwendung der wirksam abgeänderten Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Kommissionsgeschäfte: Sollten die Waren in Kommission geliefert werden, verpflichtet sich der Kd, die Kommissionsware sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen an der Kommissionsware, unabhängig davon, ob er diese Beschädigungen verschuldet hat oder nicht. Der Verkauf der Kommissionsware ist binnen drei Tagen anzuzeigen und innerhalb der Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 3. ab diesem Zeitpunkt zu bezahlen. Sollte der Kd keine nachhaltigen Bemühungen unternehmen, um die Kommissionsware zu verkaufen, so sind wir berechtigt die Kommissionsware unter Setzung einer Nachfrist vorzeitig zurückzuholen. Sollte der Kd gegen die Verkaufs- und Lieferbedingungen verstoßen, insbesondere mit Zahlung in Verzug geraten, so sind wir berechtigt, alle Kommissionswaren sofort zurückzuholen.
12. Erfüllungsort: Erfüllungsort für unsere Geschäfte und Gerichtsstand für alle zwischen der LS GmbH und dem Kd geschlossenen Geschäfte entstehenden Streitfragen ist Wien. Es steht der LS frei, den Käufer am vereinbarten Gerichtsstand Wien oder jedem für ihn zuständigen Gerichtsstand zu belangen. Hiezu wird festgestellt, dass es sich bei dem gegenständlichen Geschäft um kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Vereinbart wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
2. Preise: Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, durchwegs ab Lager Reichersdorf ( FOB ), ausschließlich Versicherung, ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung hat, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit unserem Verkauf getroffen wurde, im Voraus cash oder per Banküberweisung bei Lieferbereitschaft netto, netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die LS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleibt hievon unberührt. Zahlungen dürfen nur auf die auf den verwendeten Geschäftspapieren angegebenen Bankkonten und an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht geleistet werden. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Falls Teilzahlungen vereinbart wurden, wird sofort der Gesamtbetrag dieser und aller anderen Rechnungen fällig, wenn eine Teilzahlung nicht termingerecht einlangt. Die Übernahme von Wechsel oder Scheck erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Abrechnungen gelten unter Vorbehalt des Irrtums.
4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Abdeckung aller Verbindlichkeiten des Kd Eigentum der LS, dies auch für den Fall der Bearbeitung oder Verarbeitung durch den Kd. Für den Fall der Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren gilt die Kaufpreisforderung des Kd gegenüber seinem Kunden als an die LS abgetreten. Über Verlangen der LS ist der Kd verpflichtet, auf den von ihm verwendeten Rechnungsformularen einen entsprechenden Zessionsvermerk vorzunehmen. Der Kd ist zur sachgemäßen Lagerung bzw. Aufbewahrung und Versicherung gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Dies gilt auch für Waren, die in Konsignation geliefert werden. Der Kd verpflichtet sich im Versicherungsfall seine gegen die Versicherung bestehenden Ansprüche hinsichtlich der vom Eigentumsvorbehalt umfassten Waren an die LS abzutreten. Der Käufer ist verpflichtet für die Dauer des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes das Eigentumsrecht der LS an den vom Eigentumsvorbehalt umfassten Waren entsprechend ersichtlich zu machen. Jede Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit schriftlicher Zustimmung der LS zulässig. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung ist der Kd zur sofortigen Anzeige dieses Vorganges an die LS verpflichtet. Kommt der Kd seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, ist die LS berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände auf Kosten sowie ohne Wissen und Einvernehmen des Kd zurückzuholen und sich zu diesem Zweck auf angemessene Weise Zutritt zu ihrem Eigentum zu verschaffen. Der Kd erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Besitzstörungsansprüche.
5. Lieferzeiten: Angaben über Lieferzeiten machen wir nach bestem Gewissen, jedoch können diese nur annähernd und stets unverbindlich erfolgen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können wir nur übernehmen, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verschuldet wurden. Der Rücktritt des Kd wegen verspäteter Lieferung ist nur möglich, wenn der LS erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Wird die Ware vom Kd verspätet übernommen, so sind wir berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, wir haften, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden.
6. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen: Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Da wir die Komponenten wie Verdichter, Verflüssiger, Verdampfer, Schütze, Elektromotoren etc.. für unsere Produkte zukaufen und die Handelswaren nicht selbst erzeugen, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Kd dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von der LS unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung durch den Erzeuger oder Beschaffung der Waren ergeben. Insbesondere haften wir nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen infolge höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, politischer Auseinandersetzungen, extremer Witterungsbedingungen. Wenn der Kd in Annahmeverzug kommt, sind wir berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen oder an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern. Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten im Falle des Annahmeverzuges des Kd sowie dann, wenn Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kd betreffen, eine wesentliche Änderung erfahren oder diese Umstände uns erst nach Vertragsabschluss bekanntgeworden sind. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kd und hierauf begründetem Rücktritt durch uns sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Kd sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung oder 25 Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.
7. Werbematerial: Abbildungen und Beschreibungen unserer Waren in unseren Druckschriften sind nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen an den Maschinen und an den Teilen sind möglich, wobei wir stets bemüht sind, Verbesserungen vorzunehmen. Das Prospektmaterial der Handelswaren wird von der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt und inhaltlich bestimmt. Wir haften daher nicht für allfällige Ansprüche aus der Verwendung unserer und fremder Werbematerialien. Abweichungen von den Abbildungen sowie von angegebenen Maßen und Gewichten bleiben vorbehalten.
8. Beanstandung von Mängeln: Erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übernahme zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos übernommen. Sollte der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist die Rüge unverzüglich durchzuführen. Ebenso sind allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sofort bei Übernahme zu rügen, andernfalls die gelieferte Stückzahl anerkannt wird. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Übernahme, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist gehen alle Gefahren auf den Kd über.
9. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung: Für das Material der gelieferten Gegenstände leistet LS für 1 Jahr, vom Tage der Lieferung angerechnet, Gewähr. Federn, Gummi, Glasbruch fällt nicht in diese Gewähr. Sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere allfällige Preisminderungsansprüche werden einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kd verpflichtet sich, ausgetauschte Teile porto-und frachtfrei an die LS zu übermitteln. Jeglicher Gewährleistungsanspruch gilt für fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, natürliche Abnutzung, fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder elektrische Einflüsse ausgeschlossen. Jeglicher Gewährleistungsanspruch gilt für den Fall ausgeschlossen, dass Reparaturen oder sonstige Veränderungen durch den Kd oder Dritte vorgenommen wurden, sowie für den Fall, dass die Betriebsanleitung des Herstellers nicht befolgt wurde. Lehnt der Kd die von uns als erforderlich erachteten Reparatur-/Austauschmaßnahmen ab, gelten weitere Gewährleistungsansprüche ab diesem Zeitpunkt hiermit als ausgeschlossen. Eine Garantie wird, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, nicht gewährt. Sollte eine Garantie der Herstellerfirma ( für Handelsprodukte ) vorliegen und von der La Squadra GmbH an den Kd weitergegeben werden, sind allfällige Ansprüche aus der Garantie direkt an den Hersteller zu richten. Eine Haftung der LS aus der Garantie besteht nicht. Für den Fall, dass sich Beanstandungen als ungerechtfertigt erweisen, ist der Kd verpflichtet der LS alle daraus entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Schadenersatzpflicht der LS wird für Schäden aus vorsätzlichem oder grob verschuldetem Verhalten beschränkt. Eine Haftung der LS für allfällige beim Kd oder Dritten eintretende Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
10. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen: Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur in Schriftform wirksam und jeweils nur für jenes Geschäft gültig, für welches die Anwendung der wirksam abgeänderten Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Kommissionsgeschäfte: Sollten die Waren in Kommission geliefert werden, verpflichtet sich der Kd, die Kommissionsware sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen an der Kommissionsware, unabhängig davon, ob er diese Beschädigungen verschuldet hat oder nicht. Der Verkauf der Kommissionsware ist binnen drei Tagen anzuzeigen und innerhalb der Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 3. ab diesem Zeitpunkt zu bezahlen. Sollte der Kd keine nachhaltigen Bemühungen unternehmen, um die Kommissionsware zu verkaufen, so sind wir berechtigt die Kommissionsware unter Setzung einer Nachfrist vorzeitig zurückzuholen. Sollte der Kd gegen die Verkaufs- und Lieferbedingungen verstoßen, insbesondere mit Zahlung in Verzug geraten, so sind wir berechtigt, alle Kommissionswaren sofort zurückzuholen.
12. Erfüllungsort: Erfüllungsort für unsere Geschäfte und Gerichtsstand für alle zwischen der LS GmbH und dem Kd geschlossenen Geschäfte entstehenden Streitfragen ist Wien. Es steht der LS frei, den Käufer am vereinbarten Gerichtsstand Wien oder jedem für ihn zuständigen Gerichtsstand zu belangen. Hiezu wird festgestellt, dass es sich bei dem gegenständlichen Geschäft um kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Vereinbart wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
KONTAKTINFORMATIONEN
La SQUADRA, GmbH
Werk 1
Industriestr. 14
3134 Reichersdorf, Österreich
+43 / 2783 / 81110
Fax: +43 / 2783 / 81117
Ansprechpartner:
Dr. Tarkan Kaplan, MBA
Geschäftsführer
KONTAKTINFORMATIONEN
Hoffmann & Kaplan GmbH
Energiestr. 1
3131 Getzersdorf, Österreich
+43 / 676 / 9763141
Ansprechpartner:
Mag. Anneliese Nardella
